Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verträge über Grafikdesign-Leistungen, einschließlich Layout, Illustrationen, Social Media Content, E-Book- oder Druckdateien. Sie gelten auch für Folgeprojekte, ohne dass sie jedes Mal neu bestätigt werden müssen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn black.n.drew ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Angebote von black.n.drew sind freibleibend und unverbindlich; ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle von black.n.drew erstellten Entwürfe, Illustrationen, Designs und sonstige Arbeiten unterliegen dem Urheberrecht, soweit sie die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das Urheberrecht verbleibt bei black.n.drew und wird nicht auf den Auftraggeber übertragen.
2.2 Entwürfe, Illustrationen, Designs und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von black.n.drew nicht wesentlich verändert, an Dritte weitergegeben oder in eine Generative KI/LLM/AI hochgeladen und darüber weiterverarbeitet werden. Dies gilt nicht für technisch erforderliche Anpassungen sowie für Änderungen, die im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs ausdrücklich gestattet wurden.
2.3 black.n.drew räumt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Nutzungsumfang erforderlichen Nutzungsrechte an seiner Arbeit ein. Der Künstler (black.n.drew) bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.4 Nach vollständiger Anpassung und Bezahlung eines Premade Covers erhält der Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Das Premade Cover wird nach dem Verkauf nicht erneut an Dritte lizenziert oder verkauft. Eine Weiterveräußerung, Weiterlizenzierung oder Überlassung des Premade Covers an Dritte ist nicht gestattet. Das Urheberrecht verbleibt bei black.n.drew.
2.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von black.n.drew. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
2.7 black.n.drew ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Illustrationen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, black.n.drew zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von black.n.drew, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8 Möchte der Auftraggeber für die von black.n.drew erstellten Entwürfe, Illustrationen oder sonstigen Arbeiten Schutzrechte, beispielsweise Marken- oder Designrechte, anmelden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von black.n.drew.
2.7 black.n.drew ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der jeweiligen Arbeit als Urheber zu nennen. Bei einem Buchcover kann die Urheberbenennung beispielsweise im Impressum mit „Covergestaltung: Drew Black“ erfolgen. Eine Verlinkung bzw. Ergänzung durch @black.n.drew oder die Nennung der Website ist willkommen.
3. Vergütung
3.1 Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne Abzüge zu zahlen.
3.2 Die Vergütung wird fällig, sobald die Entwürfe oder finalen Arbeiten geliefert werden. Wenn der Entwurf beauftragt wird, ist mit Beauftragung eine Teilzahlung zu leisten, die mindestens 50% der Gesamtvergütung beträgt. Wenn der Auftraggeber den Entwurf bestätigt hat und das Original fertiggestellt ist, wird nach Abnahme durch den Auftraggebern die Restvergütung fällig.
3.3 Jede erneute oder erweiterte Nutzung der Entwürfe, Illustrationen oder sonstigen Arbeiten von black.n.drew bedarf seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dazu zählen auch Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehen. Erfolgt eine Nutzung ohne Zustimmung, muss der Auftraggeber zusätzlich zur normalen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der entsprechenden Vergütung zahlen.
3.4 Wird der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber beendet, behält black.n.drew einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten. Bereits geleistete An- oder Teilzahlungen werden darauf angerechnet.
4.Fremdleistungen
4.1 black.n.drew ist berechtigt, für die Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen (z. B. Schriftarten, Texturen, Software-Lizenzen) einzukaufen oder zu nutzen. Kosten für solche Fremdleistungen trägt der Auftraggeber, sofern sie im Angebot oder in der Projektabsprache vereinbart wurden.
4.2 Sofern black.n.drew Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers oder für dessen Rechnung bestellt, verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn von allen daraus entstehenden Verpflichtungen freizustellen. Das umfasst insbesondere die Zahlung für die Fremdleistung.
5. Eigentum, Herausgabe von Daten
5.1 Alle Entwürfe, Illustrationen und sonstigen Arbeiten werden als digitale Dateien, einschließlich Druck-Dateien geliefert. Es werden ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle gelieferten (Druck-) Dateien selbst zu sichern. black.n.drew übernimmt keine Verantwortung für den Datenverlust nach Übergabe.
5.3 Die Bereitstellung der Dateien über eine Cloud dient ausschließlich der Übergabe. Sie ersetzt nicht die Pflicht des Auftraggeber, eigene Sicherungskopien anzulegen, und begründet keine zusätzlichen Rechte an den Dateien.
6. Korrektur und Abnahme
6.1 Der Auftraggeber ist in den kreativen Prozess eingebunden und kann Korrekturen einbringen. Größere Änderungen, die nach Fertigstellung von mindestens 80 % des Projekts gewünscht werden oder den vereinbarten Umfang deutlich überschreiten, werden zusätzlich vergütet. Der Preis für solche Änderungen wird vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt. Kleinere Anpassungen im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung sind im Grundpreis enthalten.
7. Premade-Designs
7.1 Premade-Designs werden grundsätzlich exklusiv verkauft, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Mit Erwerb wird ausschließlich das vereinbarte Nutzungsrecht eingeräumt.
7.2 Kleinere Anpassungen, wie die Anpassung von Text (Titel, Klappentext) sind im Kaufpreis enthalten. Umfangreiche Änderungen, etwa Änderungen an Illustrationen, Charakteren oder das Hinzufügen zusätzlicher Elemente, sind nicht Bestandteil des Kaufpreises und werden nach Absprache gesondert berechnet.
7.3 Für in den Designs verwendete Schriftarten werden Projekt-Lizenzen (z. B. von Envato) genutzt. Die Nutzung der Schriftarten im Rahmen der vereinbarten Nutzung ist im Kaufpreis enthalten; der Auftraggeber muss keine zusätzlichen Lizenzen erwerben.
7.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die sachgerechte Nutzung der Premade-Designs, insbesondere in Bezug auf urheberrechtlich geschütztes Material. Eine Weitergabe, Weiterverkauf oder Verleih der Designs an Dritte ist nicht gestattet.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Ansprüche des Auftraggeber wegen Pflichtverletzungen von black.n.drew verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Arbeiten.
8.2 Die Bereitstellung digitaler Dateien über Google Drive, iCloud, E-Mail oder andere Kanäle erfolgt auf Verantwortung des Auftraggebers. black.n.drew haftet nicht für Datenverlust nach Bereitstellung.
8.3 Mit der Abnahme oder Freigabe der Entwürfe, Illustrationen und Designs übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für alle Inhalte wie Texte, Titel, Klappentexte und eingefügte Bildmaterialien. Die Haftung von black.n.drew entfällt insoweit.
8.4 black.n.drew haftet nicht für die urheber-, marken- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, insbesondere bei der Veröffentlichung oder Vervielfältigung. black.n.drew wird auf bekannte rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm solche im Rahmen des Auftrags bekannt werden.
8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Arbeiten zeitnah auf Fehler oder Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Meldung, gelten die Arbeiten in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.
8.6 Trifft die gelieferte Arbeit von black.n.drew nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen.
8.7 Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags hat black.n.drew Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung größere Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann black.n.drew eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen. Das Recht, weitergehende Schäden geltend zu machen, bleibt unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an black.n.drew übergebenen Vorlagen, Schriften und Design-Elementen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer (black.n.drew) im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.